Josef Eckl GbR Viehhandlung
Josef Eckl GbR  Viehhandlung

HIT-Datenbank

Bei Problemen mit den Meldungen zur HIT-Datenbank sind wir jederzeit gerne behilflich.

 

 www.hi-tier.de

Informationen für Kälberlieferanten 

Ab 1. Februar 2019 können Kälber nur noch enthornt vermarktet werden!

 

Mitte Dezember 2018 haben viele namhafte Vievermarktungsgenossenschaften und private Viehhandelsunternehmen vereinbart, ab dem 1.Februar 2019 nur noch Kälber zu vermarkten, bei denen bereits gemäß den Vorgaben des Tierschutzgesetzes und nach guter fachlicher Praxis die Hornanlagen verödet wurden.

Aus aktuellen Anlass möchten wir auf die fachlichen und rechtlichen Vorgabenen hinweisen, die beim Veröden der Hornanlagen zur beachten sind:

 

-  im Rahmen des Tierschutzgesetzes gilt, dass bei Kälbern bis zu einem Alter von

   41 Tagen (6 Wochen) die Hornanlagen verödet werden dürfen.

 

-  Es ist für ein tierschonendes Veröden wichtig, dies unter Berücksichtigung der                    köperlichen Verfassung des Kalbes so früh wie möglich durchzuführen,

   am besten in des ersten beiden Lebenswochen.

 

-  Ab dem 42. Tag ist das Veröden der Hornanlagen bzw. ein Enthornen gesetzlich

   verboten. Es darf nur im Einzelfall nach tierärztlicher Indikation (z.B. Hornbruch, 

   eingewachsenes Horn) und unter Betäubing durch den Tierarzt erfolgen.

 

-  Laut der Verordnung zum Schutz von Tieren beim Transport ist es verboten ein

   verletztes Tier zu transportieren. Dazu gehören auch noch nicht verheilte Wunden, die

   in Folge des Verödens entstanden sind. Die Verödung sotte daher bis spätestens        10 Tage vor dem Verbringen durchgeführ werden.

 

-  Die Hornloszucht wird auch weiterhin als langfristige Lösung von allen Beteiligten

   angestrebt.

 

 

Adressen der Veterinämter

 

Veterinäramt Regen
Bergstr. 10
94209 Regen
Telefon: 09921 601403 09921 601403
Fax:
E-Mail-Adresse:
Veterinäramt Straubing
Leutnerstr. 15 b
94315 Straubing
Telefon: 09421973168 09421973168
Fax:
E-Mail-Adresse:
Veterinäramt Cham
Rachelstr. 6
93416 Cham
Telefon: 0997178224 0997178224
Fax:
E-Mail-Adresse:

BVD-Unverdächtigkeit

Seit Januar 2011 müssen Tiere die von einem Betrieb in einen anderen Betrieb verbracht werden auch eine BVD Untersuchung vorweisen. Dies geschieht bei Kälbern durch die neuen Ohrmarken und wird bereits auf den Rinderpässen vermerkt. Bei älteren Tieren muss entweder vom Tierarzt eine Blutprobe entnommen oder eine Ohrstanze gezwickt werden. Bei beiden Methoden muss zuerst das Ergebnis abgewartet werden, danach kann das Tier dann verbracht werden. Es gibt aber auch noch die Möglichkeit, dass eine Kuh durch die Geburt eines Kalbes das BVD-unverdächtig ist, auch den Status miterhält.

Auskunft darüber erhält man in der HIT-Datenbank (www.hi-tier.de) unter dem Punkt – allgemeine Funktion zur Tiergesundheit, oder sie rufen einfach uns an, da der Punkt frei zugänglich ist, können wir auch für sie nachsehen.

QS-Zertifizierung

Wenn ihr Betrieb QS-Zertifiziert ist, erhalten sie bei der Vermarktung von Schlachtkühen und –färsen einen Zuschlag von 5 Ct/kg und bei Schlachtbullen einen Zuschlag von bis zu         20 Ct/kg.

Ein System das sich lohnt.

 

Anfrage bei der:

Landwirtschaftliche Qualitätssicherung Bayern GmbH
Am Branden 6 c
85256 Vierkirchen
Telefon: 08139936830 08139936830
Fax:
E-Mail-Adresse:

Kontakt

Rufen Sie einfach an unter

 

Tel :      09944 2550

Tel :      09944 839

Fax:      09944 305368

Handy:  01702312734

 

oder nutzen Sie unser Kontaktformular

Hier finden Sie uns

Josef Eckl GbR Viehhandlung
Hauptstr. 13
94267 Prackenbach

Druckversion | Sitemap
© Viehhandlung Eckl Die Homepage wurde in Zusammenarbeit mit der Firma www.fh-system.com ( Florian Hönig )erstellt
Impressum / Datenschutzerklärung